Ösper – Bastau – Mühlenbach & Co.
Dass sich bis in die heutigen Zeit die Ansprüche an Fließgewässer geändert haben, wurde von Herrn Weike so erklärt: „…die „Alten“ waren ja nicht dumm! …und jede Generation macht die Dinge so, wie sie es für erforderlich und richtig hält!“
Für richtig und erforderlich hielt man:
Gewinnung von Flächen für die Landwirtschaft, für die Nahrungsmittelproduktion und das „Auskommen“ vor Ort. Oft zusammen mit Dränierung der Flächen (Meliorationsmaßnahmen) und Optimierung der Landentwässerung bei geringem Flächenverbrauch (Flurbereingung und „technischer“ Ausbau).
„Die Maßnahmen waren zu ihrer Zeit zielführend, angemessen und gesellschaftlich akzeptiert.“
Die Konsequenzen waren allerdings auch:
„Funktionierende Gewässerlebensräume wurden selten.“
„Gewässer haben viele Funktionen im Naturhaushalt und ihre Erlebbarkeit verloren.“
„Gewässer haben ihre Rückhaltefunktionen vielerorts verloren.“
Auch beim dem letzten Treffen „60 plus“ des CDU-Gemeindeverbandes Hille konnte Herbert Heuer nicht nur die zahlreich erschienenen Mitglieder begrüßen (der Veranstaltungsraum war bis auf den letzten Platz besetzt), sondern auch den Referenten des Nachmittages, Herrn Joachim Weike, Geschäftsführer des Wasserverbandes Weserniederung.
Viele der Anwesenden besitzen Grundstücke im Verbandsgebiet und profitieren von der Arbeit des Verbandes. Deshalb war die Öffentlichkeitsarbeit in dieser Runde kein Problem für den Referenten.
Am Anfang stellte Herr Weike die Geschichte und die Struktur des Wasserverbandes Weserniederung, sowie seine Arbeitsaufgaben vor.
Der Verband wurde am 01.01.1977 als Körperschaft d.Ö.R gegründet und löste damit 34 kleine Wasser- und Bodenverbände ab.
Derer Aufgabe ist, der Gewässerunterhaltungspflicht für die Mitgliedskommunen nachzukommen.
Das Einzugsgebiet ist die Weser im Kreis Minden-Lübbecke, nördlich des Wiehengebirges.
Mitgliedskommunen des Verbandes sind die Städte Petershagen und Minden, die Gemeinde Hille (teilweise), die Stadt Lübbecke (teilweise) und die Stadt Porta Westfalica (nördl. Wiehengebirge).
Die Gewässerlänge beträgt 880 km. Diese wird von dem Geschäftsführer, einer Verwaltungskraft (12 Stelle), 10 Arbeitern und der Hilfe von 2 Lohnunternehmen bearbeitet.
Dass sich bis in die heutigen Zeit die Ansprüche an Fließgewässer geändert haben, wurde von Herrn Weike so erklärt: „…die „Alten“ waren ja nicht dumm! …und jede Generation macht die Dinge so, wie sie es für erforderlich und richtig hält!“
Für richtig und erforderlich hielt man:
Gewinnung von Flächen für die Landwirtschaft, für die Nahrungsmittelproduktion und das „Auskommen“ vor Ort. Oft zusammen mit Dränierung der Flächen (Meliorationsmaßnahmen) und Optimierung der Landentwässerung bei geringem Flächenverbrauch (Flurbereingung und „technischer“ Ausbau).
„Die Maßnahmen waren zu ihrer Zeit zielführend, angemessen und gesellschaftlich akzeptiert.“
Die Konsequenzen waren allerdings auch:
„Funktionierende Gewässerlebensräume wurden selten.“
„Gewässer haben viele Funktionen im Naturhaushalt und ihre Erlebbarkeit verloren.“
„Gewässer haben ihre Rückhaltefunktionen vielerorts verloren.“
Daraus erfolgte die Erkenntnis und Umsetzung mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie:
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“
Guter Zustand für unsere Gewässer: Was ist das, wie ist der definiert und wer darf das bestimmen?
Maßstäbe für die Zustandsbewertung sind dabei:
die Gewässerstruktur, Makrophyten (Pflanzen), Makrozoobenthos (Krebse, Muscheln, Schnecken), Fische, Gewässerchemie (auch durch Metalle und Pflanzenschutzmittel, sowie sonstige Stoffe).
Ziel der Gewässerunterhaltung ist deshalb heute: Unterhaltungsmaßnahmen an den Bewirtschaftungszielen und Nutzungsansprüchen ausrichten, Entwicklungsräume schaffen, Gewässerdynamik nach Möglichkeit zulassen, Durchgängigkeit für Fische und Kleinlebewesen verbessern, Wasserabfluss sichern im Rahmen der „normalen“
wasserwirtschaftlichen Erfordernisse und das Verschlechterungsverbot beachten!
Am Beispiel der Ösper wurde dieser Um- und Rückbau mit vielen guten und beeindruckenden Fotos mit dem vorher und nachher dargestellt.
Ein weiterer Punkt war dabei das sog. „Ökokonto“ als ein Weg zur Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen.
-Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden bei vielen Baumaßnahmen von Kommunen verlangt, also entsteht ein „Ökopunktebedarf“ der kommunalen Mitglieder, die sich dafür auch um Maßnahmen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kümmern müssen. Dabei ist die Finanzierung und der „Folgeaufwand“ nicht immer ersichtlich.
Naturnahe Umgestaltung der Gewässer bewirkt ökol. Aufwertung und bringt damit (ÖWE/Ökopunkte).
„Kümmerer“ ist der Wasserverband, die 100% Refinanzierung erfolgt durch 80% Landesmittel NRW + 20 % Ökopunkte
Der Folgeaufwand wird durch die gesetzliche Gewässerunterhaltung getragen.
Die Umsetzung der WRRL und die Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen für die Kommune sind damit „erledigt“.
Die Gemeinde Hille hat dies Prinzip verstanden und ist ganz „vorne“ mit dabei!
Am Ende seines Vortrages waren sich alle einig, dass vieles machbar sei, sofern rechtzeitig miteinander offen gesprochen würde.
Die Zeit für diese Öffentlichkeitsarbeit sollte sich auch für den Referenten gelohnt haben.
Und so hat es auch diesmal keiner der Anwesenden bereut, sich an diesem Nachmittag auf den Weg gemacht zu haben. Dazu gab es auch zum Aufbruch den Dank der Anwesenden an den Referenten und die Veranstalter für die geleistete Arbeit.